Die dauerhafte Senkung des Beitragssatzes zur Sozialen Pflegeversicherung und damit die Begrenzung der Abgabenlast für Erwerbstätige und Arbeitgeber ist ein Alleinstellungsmerkmal des „Neuen Generationenvertrages für die Pflege“. In der gesamten pflegepolitischen Debatte findet sich bislang kein vergleichbares Konzept. Vielmehr vergrößern gerade die prominenteren Finanzierungsvorschläge das strukturelle Defizit der SPV oder bleiben ohne nachhaltige Wirkung auf die Entwicklung des Beitragssatzes und der zu zahlenden Beiträge.
Die Stabilisierung des Beitragssatzes in der SPV wird erreicht, indem die Pflegeleistungen auf dem heutigen Niveau festgeschrieben werden. Versicherte müssen somit künftig stärker privat für das Pflegerisiko vorsorgen. Je jünger sie sind, desto leichter wird ihnen dies fallen. Für die private Vorsorge gibt es ein breites Angebot bezahlbarer Pflegezusatzversicherungen. Ältere werden im Pflegefall auf angespartes Vermögen zurückgreifen müssen – und die meisten können dies auch, wie aktuelle Studien zeigen. Optional könnte der älteren Bevölkerung übergangsweise ein an der Entwicklung der tatsächlichen Pflegekosten orientierter Zuschuss gewährt werden.
Besonders die junge Generation würde vom PKV-Vorschlag profitieren: Da der SPV-Beitragssatz mit dem „Neuen Generationenvertrag für die Pflege“ sinkt, können sich jüngere Menschen zukünftig mit einer Pflegezusatzversicherung sogar eine vollständige Absicherung der Pflegekosten leisten – bei einer geringeren finanziellen Belastung als im Status Quo, der immer weiter steigende SPV-Beiträge bei gleichzeitig steigenden Eigenanteilen im Pflegefall bedeutet.
Autoren: Dr. Timm Genett, Anja Radtke-Panse, Verena Finkenstädt (PKV-Verband)